1. Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind integraler Bestandteil des Mietvertrags zwischen Les Clés d’Evolène Sàrl, 1983 Evolène (Wallis), und dem Mieter. Sie gelten für alle Buchungen, die über unsere Website, per E-Mail, telefonisch oder über einen anderen offiziellen Kanal vorgenommen werden.
2. Ausstattung der Wohnung
Jede zur Vermietung angebotene Wohnung verfügt über:
- eine Einbauküche mit Geschirr und den üblichen Küchenutensilien;
- einem Badezimmer und einem WC;
- einer geeigneten Heizungsanlage;
- einer privaten oder öffentlichen Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung zur Wohnung.
Bestimmte Dienstleistungen oder Ausstattungsmerkmale können je nach Unterkunft variieren und sind in der jeweiligen Anzeige beschrieben.
3. Klassifizierung und Komfort
Sofern verfügbar, erfolgt die Klassifizierung der Unterkunft gemäß den Standards des Schweizer Tourismus-Verbands (STV). Der Komfort hängt insbesondere von der Innenausstattung, der Ausstattung, dem Platzangebot im Verhältnis zur Personenzahl, der Ausrichtung, dem allgemeinen Zustand und der geografischen Lage ab.
4. Mietpreis
Sofern in der Anzeige nicht anders angegeben, sind im Preis enthalten:
- die Miete der Wohnung;
- die Nebenkosten (Heizung, Warmwasser, Strom);
- die Endreinigung;
- die Betreuung durch „Les Clés d’Evolène“ während des Aufenthalts.
Bettwäsche, Handtücher und Küchentücher können je nach den für die jeweilige Unterkunft geltenden Bedingungen bereitgestellt oder gemietet werden. Die Kurtaxe ist separat zu entrichten.
5. Laufzeit des Mietvertrags
Die vereinbarte Laufzeit kann ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht verlängert werden. Eine stillschweigende Verlängerung ist ausgeschlossen.
6. Stornierung
Wenn der Mieter die Unterkunft nicht bezieht oder diese vor Vertragsende verlässt, bleibt der gesamte Aufenthaltspreis fällig, es sei denn, die Agentur kann die Unterkunft weitervermieten. In diesem Fall werden lediglich die Bearbeitungsgebühren und eine eventuelle Preisdifferenz einbehalten.
Der Mieter kann im Falle der Unzufriedenheit keinen Wohnungswechsel verlangen.
7. Stornierung oder Änderung durch die Agentur im Falle höherer Gewalt
Die Agentur kann eine Buchung innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsabschluss stornieren, verschieben oder ändern und/oder wenn außergewöhnliche oder unvorhersehbare Umstände sie dazu zwingen. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen (Lawinen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Stürme usw.);
- plötzliche und erhebliche Schäden an der Wohnung (Überschwemmung, schwerwiegender Heizungsausfall, Rohrbruch, längerer Stromausfall, Beeinträchtigungen, die die Wohnung unbewohnbar machen);
- dringende Arbeiten, die von der Gemeinde oder der Wohnungseigentümergemeinschaft angeordnet wurden;
- Straßensperrungen, Zufahrtsverbote oder behördliche Anordnungen;
- jede Situation, die die Wohnung unbewohnbar oder gefährlich macht.
- Nichtverfügbarkeit der Wohnung, da diese von den Eigentümern bewohnt wird
Soweit möglich, bietet die Agentur eine Ersatzunterkunft mit vergleichbarem Standard an. Sollte keine gleichwertige Unterkunft verfügbar sein, erstattet die Agentur den Aufenthalt anteilig für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen. Eine weitere Entschädigung kann nicht geltend gemacht werden.
8. Verkauf der Wohnung
Im Falle eines Verkaufs des Mietobjekts kann der Mietvertrag mit Unterzeichnung des Kaufvertrags gekündigt werden. Weder gegenüber der Agentur noch gegenüber dem bisherigen oder dem neuen Eigentümer kann eine Entschädigung geltend gemacht werden. Die Agentur unternimmt alles, um eine Ersatzwohnung anzubieten.
9. Inbesitznahme
Der Mieter muss den Zustand der Wohnung bei seiner Ankunft überprüfen und etwaige Mängel innerhalb von zwei Stunden melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Wohnung als in diesem Zustand abgenommen.
10. Nutzung und Verwendungszweck
Die Unterkünfte werden ausschließlich zu touristischen Zwecken vermietet; jegliche berufliche oder gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Verboten sind:
- die Untervermietung ohne schriftliche Genehmigung;
- Feste oder Versammlungen, die die Nachbarschaft stören könnten;
- jedes unangemessene oder laute Verhalten.
Bei begründeten Beschwerden von Nachbarn behält sich die Agentur das Recht vor, den Vertrag fristlos und ohne Rückerstattung zu kündigen.
Der Mieter muss sicherstellen, dass die Wohnung für Kleinkinder, ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist.
11. Anzahl der Personen
Die maximal zulässige Personenzahl ist in der Anzeige angegeben. Jede nicht genehmigte Überschreitung dieser Zahl hat folgende Konsequenzen:
- ein Aufpreis in Höhe des doppelten Preises pro Person und Nacht;
- und/oder eine sofortige Kündigung ohne Rückerstattung.
12. Tiere
Haustiere sind nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Bei unerlaubtem Mitbringen können ein Aufpreis, eine gründliche Reinigung und/oder eine Kündigung des Vertrags erfolgen.
13. Besichtigung der Räumlichkeiten
Die Agentur oder der Eigentümer kann die Räumlichkeiten jederzeit aus technischen oder dringenden Gründen betreten, wobei der Mieter nach Möglichkeit vorab benachrichtigt wird.
14. Wartung und Sauberkeit
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Wohnung in angemessener Weise instand zu halten;
- das Geschirr spülen und wegräumen;
- die Mülltonnen an den dafür vorgesehenen Stellen im Dorf leeren;
- Oberflächen, Geräte und Möbel sauber halten;
- Nichts in der Wohnung verschieben oder verändern.
Die professionelle Endreinigung entbindet nicht von der Pflicht, die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln.
15. Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung der Vorschriften verursacht werden. Das Einfrieren von Rohrleitungen sowie Schäden am Kamin, an Möbeln oder Geräten gehen zu seinen Lasten, sofern sie auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
16. Reparaturen
Jeder Mangel oder jede Störung ist unverzüglich zu melden. Für Arbeiten, die ohne Zustimmung der Agentur durchgeführt werden, trägt der Mieter die vollen Kosten.
17. Dienstleistungen und Einschränkungen
Die Agentur bereitet die Wohnung vor der Ankunft des Mieters vor. Sie kann nicht haftbar gemacht werden für:
- Ausfälle der Wasser-, Strom-, Internet- oder Heizungsversorgung aufgrund äußerer Ursachen;
- die Sperrung von Straßen, Geschäften oder Sportanlagen;
- Umweltbelastungen (Bauarbeiten, Wetter, Verkehr);
- aufgrund von Schneemangel oder Naturkatastrophen.
18. Lasten und Verbrauch
Der Mieter verpflichtet sich zu einem angemessenen Energieverbrauch. Ein übermäßiger Verbrauch kann in Rechnung gestellt werden.
Kaminholz kann, sofern verfügbar, zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Es ist strengstens untersagt, ein Elektroauto an einer Haushaltssteckdose aufzuladen. Es dürfen ausschließlich dafür vorgesehene Ladestationen verwendet werden, sofern solche vorhanden sind.
19. Versicherungen
- Der Eigentümer versichert die Wohnung und das Mobiliar.
- Der Mieter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden an der Wohnung abdeckt.
- Die Agentur übernimmt keine Haftung für die persönlichen Gegenstände des Mieters.
20. Abfahrt
Der Mieter ist verpflichtet:
- die Unterkunft vor 10: 00 Uhr verlassen (sofern nichts anderes vereinbart wurde);
- den Schaden melden;
- die Mülltonnen herausstellen;
- das Geschirr spülen;
- die Unterkunft wieder in den Normalzustand versetzen.
Jeder zusätzliche Reinigungsaufwand wird in Rechnung gestellt. Die Nichteinhaltung des Zeitplans kann zu zusätzlichen Kosten führen.
21. Vertragsänderungen
Es gelten ausschließlich die AGB von Les Clés d’Evolène Sàrl. Jede Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
22. Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht
Der Vertrag gilt als Schuldanerkenntnis im Sinne von § 82 LP für die fälligen Beträge.
Für Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte des Bezirks Hérens oder ein anderer zwingender Gerichtsstand zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
